Beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation kommt ab einem bestimmten Alter, bzw. bei entsprechenden Vorkenntnissen zur Anwendung.

Diese setzt nicht den Vorbesitz der jeweiligen Fahrerlaubnis voraus. Die Anwendung der beschleunigten Grundqualifikation soll gewährleisten, dass Personen, die zuvor andere Tätigkeiten wahrgenommen haben, nicht den umfassenden Anforderungen der Grundqualifikation unterliegen, aber dennoch eine grundlegende Qualifikation erhalten.

Unterrichtsdauer und Prüfung 

Pflicht sind 140 Stunden (je 60 Min) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und eine ausschließlich theoretische Prüfung (90 Min).

Umsteiger 

Fahrerinnen und Fahrer, die bereits eine Grundqualifikation im Güterkraftverkehr oder Personenverkehr besitzen und die ihre Tätigkeit auf den jeweils anderen Verkehr ausweiten möchten, müssen eine Unterrichtsdauer von 35 Stunden (je 60 Min) absolvieren.