GESETZESVORGABE



Die Bedeutung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG):

Wer heute oder zukünftig gewerblich mit Lastkraftwagen oder Omnibus unterwegs ist, muss umdenken.

Grund hierfür: das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), verabschiedet vom Bundesrat am 07.07.2006 entsprechend der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG.

Und das bedeutet: Lkw-Fahrer/-innen und Omnibusfahrer/- innen müssen neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Als erstes durch eine Grundqualifikation (bei Neueinsteigern) und zusätzlich durch regelmäßige Weiterbildung. Dabei stehen die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, wirtschaftliches und umweltbewusstes Arbeiten und ein einheitlicher Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU im Mittelpunkt.

Den genauen Gesetzestext finden Sie hier.